09.04.2021 II 47-1.157.10-29/20 Z-157.10-190 9. April 2021 9. April 2026 Bona GmbH Deutschland Jahnstraße 12 65549 Limburg Oberflächenbeschichtungssystem für Parkette und Holzfußböden "Bona Craft Oil 2K" Der oben genannte Regelungsgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassen/genehmigt. Dieser Bescheid umfasst fünf Seiten und eine Anlage. Der Gegenstand ist erstmals am 01. März 2016 allgemein bauaufsichtlich zugelassen worden. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung Nr. Z-157.10-190 Seite 2 von 5 | 9. April 2021 I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Mit diesem Bescheid ist die Verwendbarkeit bzw. Anwendbarkeit des Regelungsgegen- standes im Sinne der Landesbauordnungen nachgewiesen. 2 Dieser Bescheid ersetzt nicht die für die Durchführung von Bauvorhaben gesetzlich vorge- schriebenen Genehmigungen, Zustimmungen und Bescheinigungen. 3 Dieser Bescheid wird unbeschadet der Rechte Dritter, insbesondere privater Schutzrechte, erteilt. 4 Dem Verwender bzw. Anwender des Regelungsgegenstandes sind, unbeschadet weiter gehender Regelungen in den "Besonderen Bestimmungen", Kopien dieses Bescheides zur Verfügung zu stellen. Zudem ist der Verwender bzw. Anwender des Regelungsgegen- standes darauf hinzuweisen, dass dieser Bescheid an der Verwendungs- bzw. Anwen- dungsstelle vorliegen muss. Auf Anforderung sind den beteiligten Behörden ebenfalls Kopien zur Verfügung zu stellen. 5 Dieser Bescheid darf nur vollständig vervielfältigt werden. Eine auszugsweise Veröffent- lichung bedarf der Zustimmung des Deutschen Instituts für Bautechnik. Texte und Zeich- nungen von Werbeschriften dürfen diesem Bescheid nicht widersprechen, Übersetzungen müssen den Hinweis "Vom Deutschen Institut für Bautechnik nicht geprüfte Übersetzung der deutschen Originalfassung" enthalten. 6 Dieser Bescheid wird widerruflich erteilt. Die Bestimmungen können nachträglich ergänzt und geändert werden, insbesondere, wenn neue technische Erkenntnisse dies erfordern. 7 Dieser Bescheid bezieht sich auf die von dem Antragsteller gemachten Angaben und vorgelegten Dokumente. Eine Änderung dieser Grundlagen wird von diesem Bescheid nicht erfasst und ist dem Deutschen Institut für Bautechnik unverzüglich offenzulegen. 8 Die von diesem Bescheid umfasste allgemeine Bauartgenehmigung gilt zugleich als allge- meine bauaufsichtliche Zulassung für die Bauart. Z88817.20 1.157.10-29/20 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung Nr. Z-157.10-190 Seite 3 von 5 | 9. April 2021 II BESONDERE BESTIMMUNGEN 1 Regelungsgegenstand und Verwendungs- bzw. Anwendungsbereich Der Bescheid gilt für die Herstellung und Verwendung des Oberflächenbeschichtungs- systems "Bona Craft Oil 2K" auf Parketten und Holzfußböden. Das Oberflächenbeschichtungssystem darf demgemäß in Aufenthaltsräumen verwendet werden. 2 Bestimmungen für die Bauprodukte 2.1 Eigenschaften und Zusammensetzung 2.1.1 Das Oberflächenbeschichtungssystem "Bona Craft Oil 2K" muss gemäß Anlage 1 bestehen aus - einem Decköl auf Alkydharz - Basis sowie - der Härterkomponente auf Polyisocyanatbasis. 2.1.2 Das Oberflächenbeschichtungssystem erfüllt die Anforderungen der "Grundsätze zur ge- sundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in Innenräumen" insbesondere hinsichtlich der Emissionsbegrenzung flüchtiger und schwer flüchtiger organischer Verbindungen. 2.1.3 Die chemische Zusammensetzung der Bauprodukte muss mit der beim Deutschen Institut für Bautechnik hinterlegten übereinstimmen. 2.1.4 Der in Abschnitt 1 genannte Zulassungsgegenstand umfasst eine Gruppe von Produkten. Die Liste der Produkte und ihre jeweilige chemische Basis ist der Zulassung in der Anlage 1 beigefügt. 2.2 Herstellung und Kennzeichnung 2.2.1 Herstellung Bei der Herstellung der Bauprodukte sind die Bestimmungen des Abschnitts 2.1 einzuhalten. 2.2.2 Kennzeichnung Die Bauprodukte, die Verpackung der Bauprodukte oder der Beipackzettel der Bauprodukte muss vom Hersteller mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) nach den Überein- stimmungszeichen-Verordnungen der Länder gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach Abschnitt 2.3 erfüllt sind. Die Kennzeichnung muss deutlich lesbar folgende Angaben enthalten: - "[Produktname]" - Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) mit Namen des Herstellers und des Herstellwerks (kann auch verschlüsselt angegeben werden) und der Zulassungsnummer - "Emissionsgeprüftes Bauprodukt nach DIBt-Grundsätzen" Z88817.20 1.157.10-29/20 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung Nr. Z-157.10-190 Seite 4 von 5 | 9. April 2021 2.3 Übereinstimmungsbestätigung 2.3.1 Allgemeines Die Bestätigung der Übereinstimmung der Bauprodukte mit den Bestimmungen der von dem Bescheid erfassten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung muss für jedes Herstellwerk mit einer Übereinstimmungserklärung des Herstellers auf der Grundlage einer Erstprüfung durch den Hersteller und einer werkseigenen Produktionskontrolle erfolgen. Die Überein- stimmungserklärung hat der Hersteller durch Kennzeichnung des Bauproduktes mit dem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck ab- zugeben. 2.3.2 Werkseigene Produktionskontrolle In jedem Herstellwerk ist eine werkseigene Produktionskontrolle einzurichten und durch- zuführen. Unter werkseigener Produktionskontrolle wird die vom Hersteller vorzunehmende kontinuierliche Überwachung der Produktion verstanden, mit der dieser sicherstellt, dass die von ihm hergestellten Bauprodukte den Bestimmungen der von diesem Bescheid erfassten allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen. Die werkseigene Produktionskontrolle soll mindestens die im Folgenden aufgeführten Maß- nahmen einschließen: - Sicherstellung, dass die im Rahmen dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung hinterlegte Rezeptur eingehalten wird. Dazu muss ein Werktagebuch (o. ä.) geführt werden, in dem die eingesetzten Rohstoffe und Komponenten und deren Mischungsverhältnisse aufgezeichnet werden. Zudem muss die Bezeichnung und Menge der jeweils produzierten Charge festgehalten werden. Weitere Maßnahmen und Prüfungen im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle sind mit dem DIBt abzustimmen. Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle sind aufzuzeichnen und auszu- werten. Die Aufzeichnungen müssen mindestens folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Bauprodukts bzw. des Ausgangsmaterials und der Bestandteile - Art der Kontrolle oder Prüfung - Datum der Herstellung und der Prüfung des Bauprodukts bzw. des Ausgangsmaterials oder der Bestandteile - Ergebnis der Kontrollen und Prüfungen und, soweit zutreffend, Vergleich mit den Anforderungen - Unterschrift des für die werkseigene Produktionskontrolle Verantwortlichen Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Sie sind dem Deutschen Institut für Bautechnik und der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen vorzulegen. Bei ungenügendem Prüfergebnis sind vom Hersteller unverzüglich die erforderlichen Maß- nahmen zur Abstellung des Mangels zu treffen. Bauprodukte, die den Anforderungen nicht entsprechen, sind so zu handhaben, dass Verwechslungen mit übereinstimmenden ausge- schlossen werden. Nach Abstellung des Mangels ist - soweit technisch möglich und zum Nachweis der Mängelbeseitigung erforderlich - die betreffende Prüfung unverzüglich zu wiederholen. Z88817.20 1.157.10-29/20 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung Nr. Z-157.10-190 Seite 5 von 5 | 9. April 2021 3 Bestimmungen für Planung, Bemessung und Ausführung 3.1 Das Decköl ist im Verhältnis Decköl : Härterkomponente gemäß der Tabelle 1 vor Ort ho- mogen zu vermischen: Tabelle 1: Mischungsverhältnisse der Komponenten Decköle Härterkomponente Mischungs- verhältnis "Bona Craft Oil 2K Komponente A" "Bona Craft Oil 2K Komponenete B" 9:1 Das Parkett oder der Holzfußboden wird mit dem Oberflächenbeschichtungssystem "Bona Craft Oil 2K" gemäß dem untenstehenden Aufbau A (Tabelle 2) mit den aufgeführten maxi- malen Nassauftragsmengen (+10 %) beschichtet: Tabelle 2: Aufbau A Art des Anzahl der Auftragsmenge Produktname Produktes Schichten pro Schicht [g/m²] "Bona Craft Oil 2K Komponente A" mit Decköl 2 50 "Bona Craft Oil 2K Komponente B" 3.2 Bei der Verwendung des Oberflächenbeschichtungssystems ist die jeweilige Verarbeitungs- anleitung des Herstellers – insbesondere im Hinblick auf die Trocknungszeiten – zu be- achten. Die Verarbeitungsanleitung ist beim Deutschen Institut für Bautechnik hinterlegt. Es sind die geltenden Vorschriften zum Arbeitsschutz und die Sicherheitshinweise bei der Verarbeitung zu beachten. 3.3 Werkseitig unbeschichtete Parkette und Holzfußböden, bei denen die Randbedingungen gemäß DIN EN 14342 , Tabelle 1, hinsichtlich Holzart, Dicken, Rohdichten, Aufbau und Unter¬grund eingehalten sind, erfüllen auch mit dem gemäß Abschnitt 3.1 vor Ort aufge- tragenen Oberflächenbeschichtungssystem "Bona Craft Oil 2K" die Anforderungen an die in DIN EN 14342, Tabelle 1 angegebene Brandverhaltensklasse nach DIN EN 13501 1 . Werkseitig unbeschichtete Parkette und Holzfußböden (Holzrohdichte ≥ 300 kg/m³ und Dicke ≥ 9 mm), die nicht die Bestimmungen in DIN EN 14342, Tabelle 1 einhalten, sowie vorhandene Parkette und Holzfußböden, deren Oberflächenbeschichtung zu Renovierungs- zwecken vollständig abgeschliffen wurde, erfüllen mit dem gemäß Abschnitt 3.1 vor Ort auf- getra-genen Oberflächenbeschichtungssystem "Bona Craft Oil 2K" die Anforderungen an normal-entflammbare Baustoffe (Baustoffklasse DIN 4102-B2 bzw. Klasse Efl nach DIN EN 13501 1). 3.4 Die bauausführende Firma hat zur Bestätigung der Übereinstimmung der Bauart mit der all- gemeinen Bauartgenehmigung eine Übereinstimmungserklärung gemäß §§ 16 a Abs.5, 21 Abs.2 MBO abzugeben. Dr. Astrid Gräff Beglaubigt Referatsleiterin Dr. Rabe Z88817.20 1.157.10-29/20 Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/ Allgemeine Bauartgenehmigung Nr. Z-157.10-190 vom 9. April 2021 Zulassungsgegenstand: Anlage 1 "Bona Craft Oil 2K" Auflistung der in der Zulassung geregelten Einzelprodukte: Lfd. Decklack/Stammöl Chemische Basis Varianten Nr. "Komponente A" "Bona Craft Oil 2K 1 Alkydharz - Basis farblos Neutral" "Bona Craft Oil 2K 2 Alkydharz - Basis kastanienbraun Umbra" "Bona Craft Oil 2K 3 Alkydharz - Basis weiß Frost" "Bona Craft Oil 2K 4 Alkydharz - Basis grau Ash" "Bona Craft Oil 2K 5 Alkydharz - Basis braun Clay" "Bona Craft Oil 2K 6 Alkydharz - Basis schwarz Graphite" "Bona Craft Oil 2K 7 Alkydharz - Basis beige Sand" "Bona Craft Oil 2K 8 Alkydharz - Basis hellgrau Light Grey" "Bona Craft Oil 2K 9 Alkydharz - Basis transluzent Invisible" "Bona Craft Oil 2K 10 Alkydharz – Basis blasses weiß Light" "Bona Craft Oil 2K 11 Alkydharz – Basis blasses weiß Misty" "Bona Craft Oil 2K 12 Alkydharz – Basis blaugrau Driftwood" "Bona Craft Oil 2K 13 Alkydharz – Basis hellbraun Provincial" Lfd. Nr. Härterkomponente Chemische Basis 1 "Bona Craft Oil 2K" Komponente B Polyisocyanat Z33488.21 1.157.10-29/20